13.09.2010

Verrückte Welt.

Gerade lese ich mich durch meine morgendlichen Schlagzeilen und musste mal wieder feststellen, dass etwas arg falsch läuft. Ein US-Bundesgericht hat in einer Berufungsverhandlung gegen einen Online-Händler bestätigt, dass ein Softwarehersteller in seiner Lizenzbestimmung den Weiterverkauf von „gebrauchter“ Software ausschließen darf (berichtet z.B. heise.de). Mit anderen Worten, du darfst einmal erworbene und bezahlte Software nicht z.B. bei eBay verkaufen. Dieses gilt mit dem Urteil nicht generell für jede Software, aber wenn, wie in den News zu lesen, AutoDesk den Weiterverkauf seines AutoCAD verbietet, dann ist das rechtens.
Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Ein ca. 4000 EUR teures Softwarepaket ist in dem Moment wertlos, wenn du es gekauft hast. Stellst du fest, dass du es nicht mehr brauchst, kannst du es als Briefbeschwerer nutzen oder auf den InstallationsCDs deinen Kaffeebecher abstellen. Verkaufen darfst du es nicht mehr. Sollte dieses Urteil wirklich Bestand haben, fürchten Kenner weitreichende Folgen für den Gebrauchtmarkt von urheberrechtlich geschützten Werken.
Ich für meinen Teil sehe eher weitreichende Folgen für die Warez-Szene. Demnächst könnte jeder der auf dem Flohmarkt CDs, Schallplatten, Bücher, Videospiele oder Software anbietet, bereits ein Schwerverbrecher sein, ein Software-Pirat, ein Contentdieb.

Dabei fand ich schon dieses Software-On-Demand eine schlimme Entwicklung. Wenn ich schnell eine Software benötige und diese online kaufen, bezahlen, downloaden und sofort loslegen kann, dann ist das eine super Sache. Jedoch kann ich diese einmal erworbene Software kaum weiterverkaufen, höchstens auf gebrannten Datenträgern. Bei Spielen wird das Problem erst richtig deutlich. Eine Spielekonsole, wie die Playstation 3, ist nur so lange im Gebrauch, bis ein neues Modell auf dem Markt kommt. Dann kaufe ich mir womöglich das neuste Modell, packe ich die alte Konsole ein, dazu mein gesamtes Zubehör und die Spiele und verkaufe alles beim Auktionshaus meiner Wahl. Wie kann ich jedoch die im Sony-Online-Store gekauften Spiele veräußern? Aus Datenschutzgründen würde ich meine PS3 auf Werkszustand bringen, um meine persönlichen Daten, E-Mail-Adresse, Netzwerkeinstellungen und andere Daten zu löschen. Dabei verschwinden auch meine im Online-Shop gekauften Spiele. Ich könnte diese zwar mit meinen Shop-Zugangsdaten erneut downloaden und so auf eine andere PS3 bringen, aber verkaufen kann ich sie nicht, was mit Spielen auf Datenträger kein Problem ist.

Neben den ganzen neuen technischen und rechtlichen Entwicklungen der Hersteller sollte man die Rechte der Verbraucher nicht vergessen. Aber die Lobbyisten der Branche werden auch auf unsere Volksvertreter einwirken um ihre Interessen durchzusetzen.

Mahlzeit
Mikkel

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